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Geboosterte sind von Testpflicht befreit

Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2G-Plus-Regelungen gelten, befreit. Diese Regelung, die Bestandteil der kommenden Corona-Verordnung sein wird, gilt mit vorzeitiger Wirkung bereits seit letztem Samstag.

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